50 Mbit/s sind nicht immer 50 Mbit/s

Es ist ein bekanntes Ärgernis: Die vertraglich vereinbarten oder versprochenen Datenübertragungsraten werden in Wirklichkeit kaum je erreicht – ganz abgesehen davon, dass der Ausbau von schnellem Internet in Deutschland sowieso nicht auf Rosen gebettet ist.

Der Bundesrat hat nun zu dieser Thematik einen Vorstoß gewagt und in einer sogenannten Entschließung die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob die Aufklärung der Netzbetreiber gegenüber den Kunden bzgl. der Internetgeschwindigkeit ausreichend ist.

Auch soll geprüft werden, ob nicht gesetzliche Regelungen nötig sind, um Kunden Preisnachlässe zu ermöglichen, wenn die tatsächliche Internet-Geschwindigkeit von den vertraglichen Vorgaben deutlich abweicht.

Die Entscheidung liegt nun allerdings bei der Bundesregierung, ob die Forderung des Bundesrates aufgegriffen wird. (ff)